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Produkte zum Begriff Eigenbedarf:


  • Das Mieter-Set. Mietvertrag, Kaution, Mietminderung, Nebenkostenabrechnung.
    Das Mieter-Set. Mietvertrag, Kaution, Mietminderung, Nebenkostenabrechnung.

    Nebenkostenabrechnung, Wohnungsmängel, Vertragsauslegung und Mieterhöhungen sind die Themen, bei denen es am häufigsten Streit mit dem Vermieter gibt. Ohne theoretischen Ballast kommt das »Mieter-Set« direkt auf den Punkt und zeigt dem Leser, wie man die wichtigsten Mieterrechte erfolgreich anwenden kann. Seit der ersten Auflage 2016 hat sich auf dem Wohnungsmarkt viel verändert. In der Neuauflage klärt die Stiftung Warentest über die aktuellen Regelungen zum Corona-Kündigungsschutz auf, der noch bis zum 30.6.2022 gilt. Außerdem gibt es alles Wissenswerte zur Mietbremse in Großstädten sowie zum Berliner Mietendeckel. In diesem Ratgeber erfährt man, wie der Makler als Vermittler einer Mietwohnung fungiert und wie man mit den richtigen Bewerbungsunterlagen punktet. Mit dem Vertrags-Checker ist man auf der sicheren Seite und erfährt, was außerdem zu regeln ist, damit der Umzug schnell und reibungslos erfolgt. Auch bei rechtlichen Fragen wie dem korrekten Kündigungsschreiben oder der Kautionserstattung sowie zu Modernisierung und Mieterhöhung ist man mit diesem Buch perfekt beraten.

    Preis: 14.90 € | Versand*: 6.95 €
  • Das Mieter-Handbuch. Mietvertrag, Nebenkosten, Modernisierung, Mietminderung, Kündigung.
    Das Mieter-Handbuch. Mietvertrag, Nebenkosten, Modernisierung, Mietminderung, Kündigung.

    Wenn es Ärger mit dem Vermieter gibt, bietet »Das Mieter-Handbuch« praktischen Rat und wirksame Hilfe für Mieter - mit nutzbringenden Vorlagen, Vertragsmustern mit Erläuterungen, Checklisten, Musterbriefen und -formulierungen. Zum Heraustrennen, Ausfüllen, Verschicken und als Kopiervorlagen. Dieser Band ist in Kooperation mit dem DEUTSCHEN MIETERBUND entstanden. Mietvertrag, Miete und Mietpreisbremse, Modernisierung, Kündigung Nebenkostenabrechnung - wie wird korrekt abgerechnet? Was gilt bei Untervermietung, Haustieren, Feiern, Grillen auf dem Balkon? Schönheitsreparaturen - in welchen Abständen und in welchem Umfang? Mit allen Mietrechtsänderungen 2019 und den Reformvorhaben der Großen Koalition: Grundsteuer, Mieterhöhungen, Wohngeld, Klimaschutz.

    Preis: 18.00 € | Versand*: 6.95 €
  • ABC des Mietrechts. Lexikon für Mieter und Vermieter.
    ABC des Mietrechts. Lexikon für Mieter und Vermieter.

    Sparen Sie Geld und Ärger! Der seit Jahren bewährte Ratgeber ABC des Mietrechts informiert zuverlässig über: Fallstricke in Formularverträgen, korrekte Nebenkostenabrechnung, Kündigungsrecht, insbesondere Eigenbedarfskündigung, Mangel der Mietsache, Möglichkeiten der Mieterhöhung, Recht zur Mietminderung, Renovierungspflicht des Mieters, Regelungen zur Haustierhaltung, Schadensersatzansprüche, Widerrufsoptionen, zahlreiche Querverweise auf angrenzende Begriffe und Erläuterungen gewährleisten umfassende Information. Neue Stichworte wie Erhaltungsmaßnahmen, Kalte Räumung, Kurzzeitvermietungen und Nutzerwechselgebühr wurden aufgenommen. Die Neuerungen zur Mietpreisbremse, dem Bestellerprinzip sowie dem Gebäudeenergiegesetz sind berücksichtigt.

    Preis: 14.95 € | Versand*: 6.95 €
  • ABC der Mietnebenkosten. Lexikon für Mieter und Vermieter.
    ABC der Mietnebenkosten. Lexikon für Mieter und Vermieter.

    Das kompakte Nachschlagewerk »ABC der Mietnebenkosten« informiert Mieter und Vermieter, wie Nebenkostenabrechnungen korrekt zu erstellen sind und auf welche Details bei Abrechnungen besonders zu achten ist. Welche Positionen dürfen in der Betriebskostenabrechnung berücksichtigt werden? Wie sieht eine korrekte Mietnebenkostenabrechnung aus? Wie überprüfen Sie die Abrechnung der Mietnebenkosten Ihres Vermieters oder Hausverwaltung? Wie setzen Sie Ihre Rechte bei überhöhten Abrechnungen der Mietnebenkosten durch? Was ist bei einer Betriebskostenvereinbarung zu beachten? Wie können Nachzahlungs- und Guthabenansprüche durchgesetzt werden? Mit ausgewählten Rechtsgrundlagen und Gerichtsentscheidungen.

    Preis: 14.95 € | Versand*: 6.95 €
  • Wegen Eigenbedarf Wohnungssuche?

    Wenn du auf der Suche nach einer Wohnung bist, weil du Eigenbedarf hast, solltest du darauf achten, dass du dies dem Vermieter oder der Vermieterin klar kommunizierst. Du kannst dich direkt an Vermieter wenden, die Wohnungen zur Vermietung anbieten, oder dich bei Immobilienportalen oder Maklern informieren. Es ist wichtig, dass du deine Situation und deine Bedürfnisse deutlich machst, um die passende Wohnung zu finden.

  • Wie kann ich als Vermieter einem Mieter wegen Eigenbedarf kündigen?

    Als Vermieter kannst du einem Mieter wegen Eigenbedarf kündigen, wenn du die Wohnung selbst nutzen möchtest oder sie einem nahen Angehörigen zur Verfügung stellen möchtest. Du musst dem Mieter eine schriftliche Kündigung mit einer angemessenen Frist zustellen und den Eigenbedarf glaubhaft darlegen. Es ist wichtig, dass du die gesetzlichen Vorgaben und Formalitäten einhältst, um eine wirksame Kündigung auszusprechen.

  • Wann darf Vermieter Eigenbedarf anmelden?

    Vermieter dürfen Eigenbedarf anmelden, wenn sie die vermietete Wohnung selbst nutzen möchten, entweder für sich selbst, ihre Familie oder nahe Verwandte. Es muss ein berechtigtes Interesse an der Nutzung der Wohnung bestehen, zum Beispiel wenn der Vermieter in die Stadt zieht oder seine aktuelle Wohnsituation sich ändert. Der Vermieter muss die Kündigung schriftlich begründen und dem Mieter eine angemessene Frist einräumen, um auszuziehen. Es gelten gesetzliche Regelungen und Fristen, die je nach Land oder Region variieren können.

  • Was bedeutet "neue Vermieter Eigenbedarf"?

    "Neue Vermieter Eigenbedarf" bedeutet, dass die neuen Eigentümer einer Immobilie diese selbst nutzen möchten und daher den aktuellen Mietern kündigen. Der Eigenbedarf ist ein rechtlicher Grund für eine Kündigung, wenn der Vermieter die Wohnung für sich selbst, seine Familienangehörigen oder bestimmte andere Personen benötigt.

Ähnliche Suchbegriffe für Eigenbedarf:


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  • Vermietung möblierter Wohnung: Was ist absetzbar?
    Vermietung möblierter Wohnung: Was ist absetzbar?

    Vermieten Sie zum Beispiel eine Einliegerwohnung oder eine Ferienwohnung möbliert, müssen Sie die Mieteinnahmen versteuern - so wie jeder andere Vermieter auch. Bei der Vermietung möblierter Wohnungen gibt es aber auch einige Besonderheiten zu beachten. Deshalb sollten Sie zum Beispiel wissen, wie Sie Ihre Mieteinnahmen und Werbungskosten richtig berechnen und wie Sie Ihre Einrichtungsgegenstände möglichst gewinnbringend abschreiben. Ausführliche Informationen dazu und noch vieles mehr finden Sie in diesem Beitrag.

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  • Wann kann ein Vermieter Eigenbedarf anmelden?

    Ein Vermieter kann Eigenbedarf anmelden, wenn er die vermietete Wohnung selbst nutzen möchte, beispielsweise als Wohnraum für sich oder seine Familie. Dies kann der Fall sein, wenn der Vermieter beispielsweise aus einer anderen Stadt in die vermietete Stadt ziehen möchte. Es ist wichtig, dass der Vermieter einen berechtigten Grund für den Eigenbedarf hat und diesen auch glaubhaft machen kann. Zudem muss der Vermieter die gesetzlichen Kündigungsfristen einhalten und dem Mieter eine angemessene Frist für den Auszug einräumen. In einigen Fällen kann der Mieter auch Widerspruch gegen die Eigenbedarfskündigung einlegen, wenn er beispielsweise nachweisen kann, dass der Eigenbedarf nicht dringend ist.

  • Was tun wenn Vermieter Eigenbedarf anmeldet?

    Wenn ein Vermieter Eigenbedarf anmeldet, sollten Mieter zunächst prüfen, ob die Kündigung rechtlich korrekt ist. In vielen Fällen können Mieter Widerspruch einlegen und ihre Rechte geltend machen. Es ist ratsam, sich rechtzeitig rechtlichen Rat einzuholen, um die eigenen Interessen zu schützen. Zudem kann es sinnvoll sein, mit dem Vermieter über eine mögliche Einigung zu verhandeln, beispielsweise über eine angemessene Ausgleichszahlung oder eine alternative Wohnmöglichkeit. Letztendlich kann es auch notwendig sein, sich nach einer neuen Wohnung umzusehen, falls der Eigenbedarf des Vermieters rechtlich einwandfrei ist.

  • Wann darf der Vermieter Eigenbedarf anmelden?

    Der Vermieter darf Eigenbedarf anmelden, wenn er die vermietete Wohnung oder das vermietete Haus für sich selbst, seine Familie oder nahe Verwandte benötigt. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn der Vermieter selbst in die Wohnung einziehen möchte oder wenn er sie für seine Kinder oder Eltern benötigt. Es ist wichtig, dass der Vermieter den Eigenbedarf glaubhaft machen kann und keine anderen zumutbaren Alternativen zur Verfügung stehen. Zudem muss der Vermieter die Kündigungsfristen und gesetzlichen Voraussetzungen einhalten, um Eigenbedarf wirksam anzumelden. In einigen Fällen kann es auch notwendig sein, dass der Vermieter einen berechtigten Grund für den Eigenbedarf nachweist.

  • Kann der Vermieter einfach Eigenbedarf anmelden?

    Kann der Vermieter einfach Eigenbedarf anmelden? Ja, grundsätzlich hat ein Vermieter das Recht, Eigenbedarf geltend zu machen, wenn er die Wohnung für sich selbst, nahe Verwandte oder bestimmte andere Personen benötigt. Allerdings muss der Vermieter dabei bestimmte Voraussetzungen erfüllen und den Eigenbedarf auch nachweisen können. Mieter können sich gegen eine Eigenbedarfskündigung wehren, wenn sie beispielsweise Härtegründe geltend machen können. Es ist daher ratsam, im Falle einer Eigenbedarfskündigung rechtlichen Rat einzuholen, um die eigenen Rechte und Möglichkeiten zu prüfen.

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